dass sie die Bilder nur zu privaten Zwecken nutzten,
dass sie weitere Nutzungsrechte mit dem Fotografen/ Foto Bettina Krinner vereinbaren,
dass sie Bilder, auf denen minderjährige Personen zu sehen sind, für die sie keine Erziehungsberechtigung haben, nicht veröffentlichen und/oder in sozialen Netzwerken verbreiten,
die Kenntnisnahme, dass auch Kinder besondere Rechte am eigenen Bild haben (u.a. ist bei älteren Kindern ab etwa 14 Jahren zudem noch die Zustimmung zur Weitergabe des oder der Minderjährigen selbst erforderlich).
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